Hiermit veröffentlichen wir die Stellungnahme der LAG Straßensozialarbeit Hamburg zur Umsetzung der Förderrichtlinie zur Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen in Hamburg und den daraus resultierenden Versorgungslücken.
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Stellungnahme der LAG Straßensozialarbeit Hamburg zur Umsetzung der Förderrichtlinie zur Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen in Hamburg und den daraus resultierenden Versorgungslücken.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Straßensozialarbeit Hamburg hat die Neukonzeptionierung der Hamburger Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen seit Beginn konstruktiv begleitet. Wir haben uns aktiv in das Beteiligungsverfahren eingebracht, eine differenzierte Stellungnahme zum Konzeptentwurf vorgelegt und unsere fachliche Expertise zur Verfügung gestellt.
Umso ernster nehmen wir es, dass zentrale Warnungen der Fachöffentlichkeit nicht aufgegriffen wurden und nun genau das eingetreten ist, was befürchtet wurde: ein Strukturbruch, der Menschen in Not direkt und unmittelbar schadet. Diese Stellungnahme benennt die aktuelle Lage klar, formuliert unsere Kritik präzise und benennt konkrete Forderungen.
Der Kontext: Fast 3.800 obdachlose Menschen in Hamburg. Laut dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung (1) lebten Anfang 2024 mindestens 3.787 Menschen obdachlos in Hamburg – fast doppelt so viele wie bei der letzten Erhebung 2018. Dabei wurden Menschen ohne institutionelle Unterbringung nicht mitgezählt. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher vermutet.
Das Winternotprogramm stellt Plätze für rund 800 Menschen zur Verfügung. Zusammen mit anderen Übernachtungsmöglichkeiten reicht das Angebot nicht einmal für jeden dritten Obdachlosen. Und das in einer Stadt, die sich verpflichtet hat, Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Sozialbehörde zum 1. Januar 2026 3,79 Stellen professioneller Straßensozialarbeit abzubauen fachlich nicht nachvollziehbar.
Aktuelle Situation – Versorgungslage
Mit dem 1. Januar 2026 trat die Förderrichtlinie zur Stärkung der Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen in Kraft. Gleichzeitig wurde die bisherige Finanzierung der Straßensozialarbeit über die Sozialen Beratungsstellen in allen sieben Bezirken beendet.
Das Ergebnis ist eindeutig:
– Seit dem 1. Januar 2026 gab es mindestens bis Juni 2026 3,79 Vollzeitstellen weniger in der Hamburger Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen.
– Auf die Ausschreibung für drei Bezirke hatten sich lediglich zwei Träger beworben. Mit Ausnahme von Harburg, wo künftig die Straßensozialarbeit durch die Diakonie abgedeckt wird, übernimmt in Altona und Mitte der Bezirk spätestens zum 01.01.2027.
– In vier Bezirken (Wandsbek, Bergedorf, Hamburg-Nord, Eimsbüttel) gibt es gar keine neue bezirkliche Straßensozialarbeit. Als Überbrückung wird auf das Projekt Visite Sozial von Fördern & Wohnen AöR (F&W) verwiesen, welches über ein Streetwork-Mobil – ein Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, werktags im Einsatz – gesamtstädtisch unterwegs ist.
Die freien Träger haben über Jahrzehnte Straßensozialarbeit für obdachlose Erwachsene in Hamburg geleistet mit tiefem Sozialraumwissen, verlässlichen Kontakten und mühsam aufgebautem Vertrauen zu den Adressat*innen. Dieses Kapital ist nicht ohne Weiteres übertragbar. Es ist mit Beginn der neuen Förderrichtlinie verloren gegangen.
Unsere Kritik
1. Der Strukturbruch war vermeidbar
Die BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. hatte in ihrer Stellungnahme2 vom August 2025 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Herauslösung der Straßensozialarbeit aus den Beratungsstellen zum Stichtag 1. Januar 2026 zu einer Versorgungslücke führen würde, solange keine neuen Strukturen etabliert sind. Diese Warnung wurde nicht gehört. Das Konzept verspricht mindestens zwei Vollzeitstellen pro Bezirk – aber erst bis 2030. Bestehende Strukturen wurden abgeschafft, bevor neue vorhanden sind. Das ist kein Übergang. Das ist ein Bruch – auf dem Rücken von fast 3.800 obdachlosen Menschen, der im zurückliegenden Winter zu einer Unterversorgung geführt hat.
2. Die geringe Trägerbeteiligung ist ein unmissverständliches fachliches Votum
Auf die Ausschreibung für drei Bezirke haben sich lediglich zwei Träger beworben. Dies zeigt: die Konditionen der Förderrichtlinie werden von der freien Trägerschaft nicht ohne Weiteres hingenommen. „Beharrliche Ansprachen“, die verbindliche Kooperation mit Ordnungsbehörden, die Abkehr vom akzeptierenden Ansatz widersprechen allesamt den Grundprinzipien der Straßensoziarbeit. Hierbei ist die Wirtschaftlichkeit der Projekte noch nicht thematisiert. Es sind vor allem fachliche Grundsatzfragen.
3. Ein Fahrzeug für eine Stadt mit fast 3.800 Obdachlosen
Visite Sozial ist ein wertvolles Angebot, aber es ist ein Fahrzeug, sechs Personen, werktags, gesamtstädtisch unterwegs. Es war von Beginn an ausdrücklich als Ergänzung zur bezirklichen Straßensozialarbeit konzipiert, nicht als deren Ersatz. Straßensozialarbeit lebt von Kontinuität, lokaler Verankerung und Vertrauen – von Beziehungen, die sich über Monate und Jahre aufbauen. Das leistet kein Fahrzeug. Dies kann auch kein Projekt leisten, welches zwar gut vernetzt ist, aber die Orte der einzelnen Menschen in den Bezirken nicht ausreichend kennt und nicht zu allen einen Kontakt oder eine Beziehung hat. Dies muss durch die Ausweitung der Zuständigkeit neugestaltet und aufgebaut werden. Die Mitarbeitenden sind bereits in der kalten Jahreszeit Anfang 2026 an ihre Grenzen gekommen, als sie auf die in der Pressemitteilung benannten Hinweise der Bürger*innen reagieren sollten.
4. Ein städtisches Unternehmen kann das Konzept nicht ablehnen – freie Träger können es.
F&W ist als Unternehmen der Stadt Hamburg strukturell verpflichtet, städtische Konzepte umzusetzen. Dass F&W als einziger Träger nun neue Stellen erhält, heißt nicht, dass das Konzept Akzeptanz in der Fachlandschaft gefunden hat. Zudem passiert mit der in der Pressemitteilung genannten Verteilung der Zuständigkeiten in den Bezirken Altona und Mitte genau das, was während des gesamten Prozesses der Neukonzeptionierung immer wieder kritisch benannt wurde: eine Reduktion der Trägervielfalt, wie sie es bisher in Hamburg gab.
5. Die Vermischung von Sozial- und Ordnungspolitik untergräbt die Wirksamkeit
Straßensozialarbeit lebt von Vertrauen. Wenn Adressat*innen begründet befürchten müssen, dass ihre Aufenthaltsorte über Lagebilder an Ordnungsbehörden weitergegeben werden, werden sie den Kontakt meiden – und damit den Zugang zum Hilfesystem verlieren. Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind keine Option. Sie ist Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Arbeit. Straßensozialarbeit darf nicht zum Instrument der Ordnungspolitik werden.
6. Beharrlichkeitsprinzip
Zum restriktiven Vorgehen passt auch die Formulierung der Beharrlichkeit, unter der im neuen Konzept Straßensozialarbeit inhaltlich verstanden wird. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, welcher aus Sicht der Betroffenen im Fall eines überregionalen Angebots die Wirksamkeit sozialer Arbeit über teilweise langjährige Beziehungen untergräbt.
Unsere Forderungen
Folglich fordern wir von der Sozialbehörde:
– Die unverzügliche Sicherstellung der Versorgung in allen Bezirken
– Verbindliche Planung und Finanzierungszusage für die Ausstattung aller sieben Bezirke mit mindestens vier Vollzeitstellen je Bezirk und das mit konkretem, verbindlichem Zeitplan, nicht erst bis 2030.
– Aufnahme eines ergebnisoffenen Fachgesprächs mit der LAG Straßensozialarbeit über die Anpassung der konzeptionellen Grundlagen. Insbesondere hinsichtlich des Beharrlichkeitsprinzips, der Kooperation mit Ordnungsbehörden und der Lagebilderstellung.
– Anerkennung des akzeptierenden Ansatzes als unverzichtbare fachliche Grundlage der Straßensozialarbeit.
– Öffentliche Auskunft darüber, wie die Sozialbehörde plant das selbst gesetzte Ziel der Beseitigung von Obdachlosigkeit bis 2030 zu erreichen.
Fazit
Die LAG Straßensozialarbeit Hamburg steht für einen konstruktiven Dialog. Wir sind bereit, an Lösungen mitzuwirken – aber nicht, strukturelle Fehlentscheidungen hinzunehmen, ohne diese klar zu benennen.
Die Zahl der obdachlosen Menschen in Hamburg ist in den letzten Jahren angestiegen. Ein Winter mit mindestens 27 Toten (3). Und die politische Antwort darauf ist der Abbau von fast vier Stellen professioneller Straßensozialarbeit. Das ist kein Versehen. Den Tod von Menschen durch politische Entscheidungen hinzunehmen, finden wir auf menschlicher Ebene äußerst fragwürdig.
Straßensozialarbeit ist kein Verwaltungsprodukt, sie ist gelebte Menschenrechtsarbeit. Wer sie schwächt, ob durch schwache Konzepte, unzureichende Stellen oder ordnungspolitische Vereinnahmung, muss wissen, dass Menschen dafür einen Preis zahlen. Einen Preis, den wir nicht bereit sind zu akzeptieren.
Wir erwarten eine zeitnahe Rückmeldung und bitten um ein Gespräch bis zum 15. Juli 2026.
Hamburg, 22.06.2026
Landesarbeitsgemeinschaft Straßensozialarbeit Hamburg
(1) Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024): „Wohnungslosenbericht der Bundesregierung“, https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht[1]2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 23/24 (aufgerufen am 22.06.2026).
(2.) Stellungnahme Neuausrichtung der Straßensozialarbeit in Hamburg: Kritische fachliche Bewertung und Empfehlungen (2025) unter: Stellungnahme_BAG_Streetwork_StraSo_Hamburg 2025_08_20.pdf (aufgerufen am 22.06.2026).
(3.) ndr.de: „Hamburg: 27 Obdachlose in diesem Jahr auf der Straße gestorben“, https://www. ndr.de/nachrichten/hamburg/hamburg-27-obdachlose-in-diesem-jahr-auf-der-strasse-gestorben,obdachlose-192.html (aufgerufen am 22.06.2026).

