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Daten schützen, „Klienten“ informieren! – Resolution vom „Großen Ratschlag“ am 27. April 2012 beschlossen

Der Ratschlag der OKJA stimmt der vorliegenden Resolution zu:

Am 21.05.2012 wird in der Jugendhilfe im Rahmen des IT-Projekts Jugendhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld (JUS-IT) die Computersoftware Cúram eingeschaltet. Mit dieser PC-Software wird sich die Arbeit der verschiedenen Abteilungen in den Jugendämtern grundlegend verändern.

Wir lehnen die Einführung dieses Programms grundsätzlich ab. Wissen aber, daß die politische Debatte die fachlichen Belange längst überrollt hat und diese nicht berücksichtigen will.

Wir, die anwesenden Beschäftigten in der OKJA, fordern unter diesen veränderten Umständen, die Berücksichtigung „des Recht´s auf informationelle Selbstbestimmung“ der „Klienten“.Wir fordern die verantwortliche Amtsleitung in der BASFI auf, im Zusammenhang mit der Einführung des neuen PC-Programms, die vorrangig mit diesem Programm arbeitenden Sozialarbeiter an der Basis mit einem Formblatt auszustatten, das es ihnen erlaubt, auf die veränderte Situation hinzuweisen und eine Einverständniserklärung vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme einzuholen. Das Formblatt muß neben der Einverständniserklärung auch Widerspruch zur beabsichtigten Datenerfassung zulassen.

Außerdem haben wir folgende Feststellungen und Einwände:

Mithilfe dieses Programms sollen sämtliche Fälle, die in Bezug zu den HzE stehen oder stehen werden, nach gleichen Bearbeitungsstandards behandelt, eingespeist und abrufbar sein. Auch die Polizei soll ihre Anzeigen im Zusammenhang mit einer angenommenen Gefährdung des Kindeswohls einspeisen können. Das Programm soll vorerst nur (aus Kostengründen) in der Jugendhilfe eingesetzt werden, es soll später aber auch weitere Bereiche wie z.B. Wohngeld und Sozialhilfe verknüpfen.
Diese Situation führt aus unserer Sicht zu einer unangemessenen Datensammlung, die wir ablehnen.

Wir erwarten deshalb außerdem, dass jetzt schon folgende Umstände berücksichtigt werden:

  1. Jede Hilfemaßnahme erfordert eine genaue Kenntnis der Familiengeschichte, von den sozialen Lebensumständen und von den Beziehungsstrukturen in der Familie. Eine Standardisierung der Hilfeplanung kann sich kontraproduktiv auswirken. Die Standardisierung darf nicht das wesentliche Handlungskriterium für die Hilfegewährung sein.
  2. Das PC-Programm soll möglichst preisgünstige Anbieter im Hilfebereich zuerst vorschlagen. Das hat Auswirkungen auf die Qualität der Leistungen. Es wirkt sich auch auf die tarifliche Entlohnung der SozialarbeiterInnen (drückt die Gehaltshöhe nach unten) aus, weil die Konkurrenz zwischen den Anbietern geschürt wird (wird auch die Zahl der befristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse erhöhen). Den Familien/“Klienten“ drohen unter diesen Umständen Hilfen, die ihrer Situation nicht gerecht werden könnten. Wir fordern deshalb die Nennung der Anbieter ohne irgendeine Preisangabe. Die Entscheidung für HzE soll allein auf der Grundlage der für notwendig erachteten und dialogisch erarbeiteten Hilfeangebote getroffen werden.

Alle Beschäftigten in der Jugendhilfe sollten über die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen der BASFI zum Schutz des „Informationellen Selbstbestimmungsrecht“ zügig informiert werden, sonst darf das PC-Programm nicht gestartet werden.

Hamburg, den 27.4.2012

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Siehe auch Cùram (JUS-IT): LINKE kritisiert mangelnden Datenschutz und fordert Information der Betroffenen