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GAL beantragt die Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

GAL beantragt die Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und für der Förderung der Erziehung in der Familie

Mit Blick auf die Notwendigkeit offener und niedrigschwelliger Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien fordert die GAL die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf:

      1. sicherzustellen, dass keine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken geschlossen werden muss;
      2. den Katalog der Sozialindikatoren bei der Berechnung des Jugendeinwohnerwertes korrekt anzuwenden und die Indikatoren in Zusammenarbeit mit den Bezirken den veränderten sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und dabei Faktoren wie Migrationshintergrund und Wohnungsgröße zu berücksichtigen.

Der Antrag im Wortlaut:

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Antrag

der Abgeordneten Christiane Blömeke, Nebahat Güçlü, Manuel Sarrazin, Dr. Verena Lappe, Dr. Till Steffen (GAL) und Fraktion

EP 4
Kapitel 4440 /4450
Betr.: Hamburg fördert seine Kinder – Stärkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung der Erziehung in der Familie

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein wichtiger Teil der pädagogischen Infrastruktur Hamburgs. Sie leistet mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag zur Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet mit ihrem parteilichen und partizipatorischen Ansatz Raum zur Identitätsfindung – unabhängig vom familiären Umfeld und der Schule und den dort wahrgenommenen Problemen. Frühe Förderung und präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können verhindern, dass sie später im Reparatursystem der Hilfen zur Erziehung ankommen, deren Fallzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt und die Erosion familiärer Strukturen haben auch die Lebenslagen vieler Kinder und Jugendlicher in Hamburg verändert. Diese Veränderung macht sich in einer deutlichen Steigerung der Hilfebedarfe für Kinder und Jugendliche bemerkbar. Aber schon jetzt können die Rahmenzuweisungen an die Bezirke für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (Kapitel 4440) und zur Förderung der Erziehung in der Familie (Kapitel 4450) die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten der Jugendeinrichtungen nicht mehr ausgleichen.

Die Aufteilung der in der Höhe seit 2001 geringfügig erhöhten Rahmenzuweisungen zwischen den Bezirken, unterliegt dem Jugendeinwohner-Wert. Dieser berechnet sich auf Grund von Sozialindikatoren. Im Haushaltsplan 2007/2008 wendet der Senat diese Schlüsselung jedoch nicht korrekt an: Von den ursprünglich festgelegten Indikatoren findet der Anteil der Alleinerziehenden keinen Eingang mehr in die Berechnung. Damit hat der Senat erreicht, dass trotz leicht steigender Höhe der Rahmenzuweisungen die Verteilung der Mittel so gestaffelt wurde, dass die Bezirke Mitte, Eimsbüttel und Nord zu den so genannten abgebenden Bezirken wurden: Die Bezirke müssen Kürzungen hinnehmen, die Schließungen mehrerer Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und eine Verringerung des Angebotes zur Folge haben. Davon betroffen sind auch soziale Brennpunkte, wie beispielsweise der Stadtteil Dulsberg.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

    1.sicherzustellen, dass keine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken geschlossen werden muss;

    2.den Katalog der Sozialindikatoren bei der Berechnung des Jugendeinwohnerwertes korrekt anzuwenden und die Indikatoren in Zusammenarbeit mit den Bezirken den veränderten sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und dabei Faktoren wie Migrationshintergrund und Wohnungsgröße zu berücksichtigen.